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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lavreso für Leistungserbringer

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Lavreso GmbH, Holthoffstraße 122a, 45659 Recklinghausen (nachfolgend „Lavreso“) gegenüber dem Leistungserbringer mit dem Bezahlsystem für mobile Endgeräte (nachfolgend „Bezahlsystem“) erbrachten Leistungen. Leistungserbringer können dabei ausschließlich Unternehmen (§ 14 BGB), Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sein.

2. Der Leistungserbringer erkennt mit seiner Registrierung für das Bezahlsystem die zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB an, indem er im Registrierungsprozess die Geltung dieser AGB bestätigt und damit der Vertrag über die Nutzung des Bezahlsystems zustande kommt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Leistungserbringers gelten nicht. Der Vorrang individueller Vereinbarungen der Parteien bleibt hiervon unberührt. Alle vertragsrelevanten Dokumente sind bei Vertragsschluss über die App abrufbar und werden nicht separat von Lavreso für den Leistungserbringer gespeichert. Die Vertragssprache und Leistungssprache sind deutsch.

3. Lavreso stellt dem Leistungserbringer das Bezahlsystem zur Abwicklung von Zahlungsvorgängen im Unternehmen des Leistungserbringers an seinen Niederlassungsorten im Geltungsbereich des Bezahlsystems zur Verfügung. Dies kann auch als Bestandteil des umfänglicheren Programmsystems „Lavreso“ geschehen, welches u.a. ein Modul für das Bezahlsystem besitzt. Für Dritte einschließlich etwaiger mit dem Leistungserbringer verbundener Unternehmen darf das Bezahlsystem nicht genutzt werden. Solche Dritte müssen mit Lavreso einen eigenen Vertrag abschließen.

4. Die Abwicklung des Zahlungsvorgangs erfolgt durch Lavreso, indem vom Lavreso-Konto des Nutzers der jeweilige Zahlbetrag nach der Freigabe durch den Nutzer mit der hierfür in der App vorgesehenen Funktionalität abgezogen und auf dem Lavreso-Konto des Leistungserbringers gutgeschrieben wird. Der jeweils vom Nutzer zu zahlende Betrag wird durch den Leistungserbringer festgelegt. Zu diesem Zweck kann im Bezahlsystem auf Anforderung des Leistungserbringers in Abstimmung mit Lavreso auch ein Gebührenverzeichnis (z.B. für die Nutzung von Parkplätzen) hinterlegt und die App des Nutzers zur Erfassung des Nutzungsverhaltens (z.B. Parkdauer) eingesetzt werden.

5. Die für die Abwicklung des Zahlungsvorgangs in der App beim Nutzer sowie beim Leistungserbringer von Lavreso bereitgestellten Funktionalitäten können wegen technischer oder rechtlicher Anforderungen jederzeit von Lavreso weiterentwickelt und angepasst werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung des Bezahlsystems besteht nicht, solange die Abwicklung der Zahlungsvorgänge mit aktuellen, sicheren und marktüblichen Endgeräten gewährleistet ist.

6. Für den Leistungserbringer geführte Guthaben werden nicht verzinst. Sie können vom Leistungserbringer jederzeit unter Nutzung der hierfür bereitgestellten Funktionalitäten auf Dritte übertragen werden oder an den Leistungserbringer durch Überweisung auf ein von diesem benanntes, innereuropäisches Bankkonto ausgezahlt werden. Guthaben von mehr als 250 EUR werden automatisiert auf das benannte Konto ausbezahlt, wobei allerdings mehr als eine Überweisung pro Tag und Leistungserbringer nicht erfolgt.

7. Grundlage für das Bezahlsystem sind im Verhältnis zu den Nutzern die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die dem Leistungserbringer bekannt sind und von ihm bei Nutzung des Bezahlsystems beachtet werden. Der Leistungserbringer gilt insoweit auch als Nutzer im Sinne der Allgemeinen Nutzungsbedingungen für das Bezahlsystem. An dem Vertrag zwischen Nutzer und Leistungserbringer ist Lavreso nicht beteiligt.

8. Ein Anspruch auf Nutzung des Bezahlsystems besteht nur im Rahmen der Verfügbarkeit. Diese kann zeitweise wegen technischer Störungen, die nicht von Lavreso zu vertreten sind, oder aus Gründen höherer Gewalt (Ausfall von Stromversorgung und/oder Internet, Brand, Explosion, Erdbeben, Unwetter, Überschwemmungen) ganz oder teilweise eingeschränkt sein, ebenso wegen der Durchführung von Wartungsarbeiten, die der Aufrechterhaltung und Verbesserung der Betriebsfähigkeit, Funktionalität oder Sicherheit des Bezahlsystems dienen.

9. Die Nutzung des Bezahlsystems setzt einen Internetzugang voraus. Für das Vorhalten des Internetzugangs und der für die Nutzung des Bezahlsystems beim Leistungserbringer ggf. erforderlichen Einrichtungen (etwa Hardware, Software, Browser, Apps) ist der Leistungserbringer verantwortlich.

10. Der Leistungserbringer ist zur Nutzung des Bezahlsystems in jedem Einzelfall von Zahlungsabwicklungen nicht verpflichtet.

11. Für die Bereitstellung des Bezahlsystems erhält Lavreso vom Leistungserbringer keine Vergütung.

12. Der Leistungserbringer kann den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Lavreso ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Quartalsende zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für Lavreso insbesondere, wenn das Bezahlsystem vollständig oder in wesentlichen Teilen eingestellt wird oder der Betrieb des Bezahlsystems zukünftig einer behördlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen sollte und Lavreso sich entscheidet, auf den Weiterbetrieb des Bezahlsystems in diesem Fall zu verzichten. Mit Beendigung des Vertrags erhält der Leistungserbringer ein ggf. verbliebenes Guthaben erstattet.

13. Beide Parteien werden die anwendbaren Bestimmungen zum Datenschutz beachten und die Geheimhaltung vertraulicher Informationen gewährleisten. Bei Bedarf werden die Parteien insoweit eine separate Geheimhaltungsvereinbarung abschließen. Lavreso verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags mit dem Nutzer (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO), zur Abwicklung der Zahlungsvorgänge für den Leistungserbringer (Art. 6 Abs. 1 lit. b), lit. f) DS-GVO) sowie ggf. auch zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO). Eine Auftragsverarbeitung durch Lavreso (Art. 28 DS-GVO) erfolgt nicht.

14. Lavreso ist berechtigt, dass Bezahlsystem auch durch Dritte oder mit deren Unterstützung betreiben zu lassen. In diesem Fall steht Lavreso für das Handeln der Dritten wie für eigenes Handeln ein und wird sicherstellen, dass die von ihr eingeschalteten Dritten die sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten im Verhältnis zum Nutzer und Leistungserbringer erfüllen werden.

15. Lavreso behält sich Änderungen dieser AGB ausdrücklich vor. Solche Änderungen werden jeweils zum Beginn des nächsten Kalendermonats wirksam, wenn Lavreso den Leistungserbringer mindestens zwei Wochen zuvor auf die Änderungen in Textform hingewiesen hat. Lehnt der Leistungserbringer die Änderungen ab, ist er berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Andere Ansprüche stehen dem Leistungserbringer wegen einer Änderung der AGVB nicht zu. Änderungen, die sich auf wesentliche Vertragspflichten beziehen, auf deren Einhaltung der Leistungserbringer vertraut, sind ausgeschlossen.

16. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

17. Es gilt deutsches Recht.

18. Gerichtsstand ist Recklinghausen.

19. Die Unwirksamkeit oder Lückenhaftigkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit des Vertrags und dieser AGB im Übrigen unberührt. Kann die Lücke nicht durch Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) geschlossen werden, gilt das Gesetz.

Textende

Stand: 25.2.2019