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Allgemeine Nutzungsbedingungen

Die Lavreso GmbH, Holthoffstraße 122A, 45659 Recklinghausen, Deutschland („Lavreso“, „uns“ oder „wir“) stellt mit „Lavreso“ eine Anwendung mit einem Bezahlverfahren für mobile Endgeräte bereit („App“). Dieses Bezahlverfahren kann zur Bezahlung für Waren und Dienstleistungen ausschließlich innerhalb des Kreises Recklinghausen (geografisches Gebiet der Postleitzahlen 45657, 45659, 45661, 45663, 45665) bei solchen Anbietern genutzt werden, die eine entsprechende Vereinbarung mit Lavreso getroffen haben und an dem Bezahlverfahren teilnehmen („zugelassene Leistungen“).

1.1 Lavreso stellt registrierten Nutzern („Zahlender“) die App zur Nutzung des Bezahlverfahrens nach Maßgabe dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen („ANB“) bereit. Diese ANB gelten für sämtliche über die App verfügbaren Leistungen, worin auch die Leistungen der für den Betrieb der App notwendigen Serversysteme eingeschlossen sind. Alle Vereinbarungen, die zwischen Lavreso und dem Zahlenden getroffen werden, sind in diesen ANB niedergelegt.

1.2 Der Vorrang individueller Vereinbarungen vor diesen ANB bleibt unberührt. Der Zahlende erkennt mit seiner Registrierung die zu diesem Zeitpunkt gültigen ANB an, indem er vor Abschluss der Registrierung, spätestens jedoch vor seinem ersten Zugang zur App, durch Aktivierung einer entsprechenden Schaltfläche die Geltung dieser ANB bestätigt. Diese ANB gelten als Rahmenvereinbarung ab diesem Zeitpunkt für jede zukünftige Nutzung der App und der darin bereitgestellten Services.

1.3 Die alleinige Vertragssprache ist deutsch.

2 Allgemeines

2.1 Lavreso stellt die App „as is“ mit den im Zeitpunkt der Registrierung durch den Nutzer verfügbaren Inhalten und Funktionen bereit. Die Zugänglichmachung von Schnittstellen, Quellcodes oder Dokumentationen ist von Lavreso nicht geschuldet.

2.2 Aktualisierungen und Verbesserungen („Updates") wird Lavreso nach eigenem billigem Ermessen zugänglich machen. Im Übrigen ist Lavreso frei darin, die App unter Berücksichtigung der Interessen des Zahlenden jederzeit ganz oder teilweise dauerhaft oder vorübergehend einzustellen. Über eine dauerhafte Einstellung der App wird Lavreso die betroffenen Zahlenden rechtzeitig informieren. Vertragspflichten von Lavreso bleiben hiervon unberührt.

2.3 Eine bestimmte Beschaffenheit der App, einschließlich der Interoperabilität der App mit beim Nutzer vorhandener Hardware oder Software, schuldet Lavreso nur, wenn dies dem Zahlenden ausdrücklich in diesen ANB oder sonst in Textform zugesichert worden ist. Der Zahlende hat vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung in einem Vertrag keinen Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit einzelner oder aller Funktionen und Inhalte der App.

2.4 Lavreso ist berechtigt, die App und die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Systeme und Services selbst oder durch Dritte („Unterauftragnehmer“) zu betreiben.

3 Nutzung der App

3.1 Der Zugang zur App erfolgt über das Internet unter den hierfür von Lavreso unterstützten Betriebssystemen und Versionen. Der Zahlende ist für den Internetzugang und das Vorhalten der für die Nutzung der App erforderlichen Hardware selbst verantwortlich.

3.2 Die Nutzung der App und ihrer Funktionen ist für den Zahlenden kostenfrei. Über die App abgerechnete Zahlungen sind keine Kosten, die im Rahmen der Nutzung der App entstehen, sondern die Vergütung für die Inanspruchnahme der zugelassenen Leistungen, die mit der App bezahlt werden.

3.3 Der Zahlende darf die App nicht für sachfremde, vertragswidrige oder rechtwidrige Zwecke missbrauchen. Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten können von Lavreso bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder Behörde zur Anzeige gebracht werden.

4 Registrierung und Sorgfaltspflichten

4.1 Der Zugang zur App setzt eine Registrierung voraus. Die Registrierung erfolgt anonym unter Zuteilung eines Kontos bei Lavreso. Die Registrierung ist an das Endgerät gebunden, auf dem die App installiert ist und mit dem die Registrierung vorgenommen wird. Der Zahlende kann die Registrierung später optional personalisieren.

4.2 Der Zahlende teilt Lavreso unverzüglich mit, wenn die Gefahr des Missbrauchs der App durch nicht zur Nutzung Berechtigte besteht, insbesondere wenn seine Zugangsdaten verloren gegangen sein oder Dritte Kenntnis von seinen Zugangsdaten erlangt haben könnten. Lavreso ist in diesem Fall berechtigt, den Zugang unverzüglich bis zur Vergabe neuer Zugangsdaten zu sperren.

5 Funktionen und Inhalte von Lavreso in der App

5.1 Lavreso stellt mit der App Funktionen ausschließlich zur Bezahlung der Vergütung für zugelassene Leistungen bereit. Die Vergütung wird über Lavreso durch eine Rechnung, den Kauf einer Lavreso Guthabenkarte, eine Vorabüberweisung auf ein von Lavreso hierfür genanntes Konto oder über eine Vorablastschrift nach erteiltem SEPA-Lastschriftmandat abgerechnet.

5.2 Das bei Lavreso nach einer Zahlung des Zahlenden ggf. verbleibende Prepaid-Guthaben kann ausschließlich für die Inanspruchnahme der zugelassenen Leistungen genutzt werden. Eine Erstattung oder Verzinsung der Guthaben erfolgt nicht. Dem Zahlenden steht es frei, sein Guthaben ganz oder teilweise mittels der dafür ggf. in der App bereitgestellten Funktionen auf einen oder mehrere andere Zahlende zu übertragen.

5.3 Das maximal in der App gespeicherte Guthaben und das Gesamtzahlungsvolumen in einem Kalendermonat darf einen Betrag von 250,- EUR nicht übersteigen. Lavreso ist berechtigt, bei einem Guthaben, welches noch zurückgerufen werden kann (insb. bei Einzahlungen auf das Guthaben mittels SEPA-Lastschriftmandat), eine Beschränkung des maximalen Zahlbetrags pro Zahlvorgang vorzunehmen oder aber das Zahlungsvolumen auf dasjenige Guthaben zu beschränken, welches nicht mehr zurückgerufen werden kann. Dies stellt Lavreso durch entsprechende Voreinstellungen für die App sicher.

5.4 Die zum Zweck der Bezahlung der zugelassenen Leistungen erfassten Daten zu einzelnen Bezahlvorgängen, wie Uhrzeit und Datum des Bezahlvorgangs und bei Parkvorgängen auch das Kfz-Kennzeichen und die Dauer des Parkvorgangs, dürfen durch Lavreso dem jeweiligen Leistungsanbieter zu Kontrollzwecken insoweit verfügbar gemacht werden, als er beurteilen kann, ob die Bezahlung der zugelassenen Leistung tatsächlich erfolgt ist.

5.5 Erhält Lavreso Kenntnis von einer rechtswidrigen Nutzung der App oder einzelner Funktionen, ist Lavreso berechtigt, den Zahlenden vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung der App oder einzelner Funktionen auszuschließen und den Zugang zu sperren. Die Geltendmachung anderer Ansprüche bleibt unberührt. Dasselbe gilt bei Gefahr des Missbrauchs der App durch nicht zur Nutzung berechtigte Dritte.

6 Haftung

6.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7 Datenschutz

Lavreso verarbeitet im Rahmen des Betriebs der App personenbezogene Daten. Dabei beachtet Lavreso beim Betrieb der App die anwendbaren Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Lavreso wird personenbezogene Daten ausschließlich für die Durchführung des Bezahlverfahrens verarbeiten. Eine Offenlegung gegenüber Dritten durch Lavreso für andere geschäftliche Zwecke (z.B. Werbung, Analyse, Profilbildung) erfolgt nicht.

Zuständiger Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes ist der durch Lavreso benannte Datenschutzbeauftragte. Name und Kommunikationsadresse sind auf der Lavreso Website unter „Datenschutz“ veröffentlicht. Dort können Sie auch die Informationen zum Datenschutz für Lavreso abrufen.

8 Beendigung, Kündigung

Der Zahlende kann die Nutzung der App jederzeit einstellen, indem er seinen Zugang zur App abmeldet. Lavreso ist berechtigt, den Vertrag mit dem Zahlenden unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats zu beenden. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet die Berechtigung zur Nutzung der Funktionen der App. Lavreso behält sich vor, den Zugang des Zahlenden ab diesem Zeitpunkt zu sperren. Etwaige Guthaben werden bei einer Kündigung durch Lavreso an den Zahlenden erstattet.

9 Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts; Art. 3 Abs. 3, Abs. 4 Rom-I-VO bleiben unberührt.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser ANB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dasselbe gilt bei einer Lücke in diesen ANB.

Textende

Stand: 25.2.2019